Informationen und Hygienetipps zum Coronavirus
Corona-Regelungen ab Februar 2023
Mit der 2. Änderungsverordnung zur 34. CoBeLVO wird die Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV und in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern zum 02.02.2023 umgesetzt. Zudem ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes außer Kraft getreten und die Maskenpflicht im Fernverkehr wurde aufgehoben.
Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten
Am 02.02.2023 ist zudem die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten. Die ursprünglich bis zum 07.04.2023 befristete Verordnung wurde aufgrund der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus sowie der allgemein günstigen Prognosen des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens vorzeitig aufgehoben. Mit dem Außerkrafttreten der Verordnung sind Arbeitgebende nicht mehr verpflichtet, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und darauf basierende Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Zudem entfallen die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Corona-Tests anzubieten.
Zur Unterstützung von Arbeitgebenden und Beschäftigten wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen veröffentlichen, die Betriebe und Verwaltungen in die Lage versetzen, im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umzusetzen.
Weiterhin Maskenpflicht in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen
Die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen ist durch den Bund vorgegeben. Nach dem bis zum 07.04.2023 gültigen Infektionsschutzgesetz gilt die Maskenpflicht in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen bis zu diesem Zeitpunkt fort.
Regelungen der Schutzmaßnahmenverordnung bestehen fort
Unverändert bleiben die Regelungen der rheinland-pfälzischen Schutzmaßnahmenverordnung, wonach positiv getestete Personen zwar keiner Absonderungspflicht unterliegen, jedoch außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen. Die Maske darf abgesetzt werden
- wenn im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
- oder wenn ausschließlich Kontakt zu einer anderen positiv getesteten Person besteht,
- oder wenn die Person sich alleine in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.
Die Betretungs- und Tätigkeitsverbote für positiv getestete Personen bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Obdachlosenunterkünften Pflegeeinrichtungen bestehen weiter fort.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Trier-Saarburg informiert unter https://www.trier-saarburg.de/Buerger/gesundheitsamt über die aktuelle Situation im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier und gibt Hinweise, wie z. B. zum Infektionsschutz.
Außerdem hat das Gesundheitsamt Trier-Saarburg eine Bürger-Hotline mit der Rufnummer 0651 715-555 geschaltet. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00-18.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 15.00 -19.00 Uhr geschaltet.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://www.msagd.rlp.de allgemeine Informationen zur Verbreitung des Virus und Maßnahmen im Land sowie wichtige Rufnummern und Kontaktdaten.
Die weltweite Ausbreitung des COVID-19-Virus führt auch bei Unternehmen zu zahlreichen Fragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz gibt unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
wichtige Informationen zu dem Bundesprogramm „Soforthilfe Corona“ sowie zum Landesprogramm Zukunftsfonds „Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz. Das Ministerium weist auf Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie bei den Handwerks- bzw. Industrie- und Handwerkskammern hin.
Sofern Sie allgemeine Informationen zu den Themen Corona-Virus, Gesundheits- und Infektionsschutz suchen finden Sie hilfreiche Informationen auf der Seite des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.bzga.de.
Infektionsschutz
Zum Schutz vor Virusinfektionen wird auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen des Robert Koch-Instituts verwiesen:
- Kein Händeschütteln: Begrüßen Sie sich stattdessen auf andere Art und Weise.
- Händehygiene: Waschen Sie sich häufiger gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere vor dem Essen und vor der Nahrungsmittelzubereitung.
- Husten- und Nies-Etikette: Husten oder niesen Sie nicht in die Hand oder in den Raum, sondern in die Armbeuge oder in danach zu entsorgende Einmaltücher.
- Abstand halten: Generell ist es wichtig Abstand zu halten (circa zwei Meter). Einer Ansteckung mit übertragbaren Infektionskrankheiten läss sich vorbeugen, wenn es gelingt, Krankheitserreger auf Abstand zu halten.