Zweiter Schulentwicklungsplan für Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer
In seiner jüngsten Sitzung hat der Verbandsgemeinderat die Fortschreibung des Entwicklungsplans für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer beschlossen. Seit August 2020 sind die Schulträger verpflichtet, regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen. Dieser Plan ist Grundlage für die Landesförderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Im Schuljahr 2020/2021 hatte die Verbandsgemeinde Ruwer den ersten Plan erstellt, der anhand der Geburtenentwicklungen nun fortgeschrieben wurde. Die Zahlen beziehen sich auf die Grundschulstandorte Farschweiler, Gusterath, Kasel/Mertesdorf, Osburg und Schöndorf. Träger der Grundschule Waldrach ist der Landkreis Trier-Saarburg. Leider liegen uns für diesen Schulstandort noch keine vergleichbaren Daten vor.
Entwicklung der Schülerzahl insgesamt

Bezogen auf die einzelnen Schulstandorte ergibt sich folgende Entwicklung der Klassenzahlen

Abzuwarten bleibt, ob der Rückgang der Schülerzahlen tatsächlich eintritt, da derzeit in mehreren Ortsgemeinden Baugebiete erschlossen werden und die Verbandsgemeinde Ruwer ein beliebter Zuzugsraum für junge Familien ist.
Auf Grund des allgemeinen und energetischen Sanierungsstaus und im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2025/26 hat die Verbandsgemeinde in Ergänzung des in Planung befindlichen Ersatzneubaus der Grundschule Osburg eine Machbarkeitsstudie für die anderen Schulstandorte in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird vor den Sommerferien erwartet. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist es, ein Gesamtsanierungskonzept für alle Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu entwickeln und umzusetzen, das dem zukünftigen Bildungs- und Betreuungsbedarf der Grundschulkinder gerecht wird. Bezüglich des Ersatzneubaus in Osburg wird derzeit die Entwurfsplanung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord abgestimmt. In Anbetracht der noch nicht angepassten Schulbaurichtlinie an die gesetzlich beschlossene Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt dies eine besondere Herausforderung dar.
Außerdem hat der Verbandsgemeinderat die Vergabe der Schulkindverpflegung für die nächsten 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr mit einem Gesamtvolumen von 596.000 Euro sowie die Fortsetzung der sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen in Kooperation mit dem Landkreis und den anderen Verbandsgemeinden im Landkreis um 2 Jahre bis Ende 2025 beschlossen.
Die Schulentwicklungsplanung ist eine Daueraufgabe, die den zukünftigen Anforderungen an Bildung und Betreuung gerecht wird und Baumaßnahmen an einzelnen Grundschulstandorten begründet. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Investition zur Stärkung der Ortsgemeinden als Lebensraum für junge Familien und der Gesellschaft von morgen.
Herzliche Grüße
Stephanie Nickels
Ihre Bürgermeisterin