Blick auf das Rathausgebäude

Weiterhin Maskenpflicht im Rathaus in Waldrach


Vor dem Hintergrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes sind zum 3. April ein Großteil der Corona-Regeln entfallen. Die 3 G-Regel gilt nicht mehr. Die Maskenpflicht gilt nur noch in Arztpraxen, Krankenhäusern und im ÖPNV.

Eine Maskenpflicht für die Besuche von Rathäusern ist in der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Diese kann jedoch über das Hausrecht angeordnet werden, sofern den Besucherinnen und Besuchern kostenlose Masken vor Ort angeboten werden.

Die Behördenleitung hat aufgrund der nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Maskenpflicht im Rathaus bis Ostern verlängert. Danach wird die Lage nochmals betrachtet und entschieden, wie weiter verfahren werden soll. Die Maskenpflicht gilt natürlich nicht nur für Besucherinnen und Besucher des Rathauses. Diese gilt wie bisher für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sobald sie ihren Arbeitsplatz verlassen. Am Arbeitsplatz selber kann die Maske abgelegt werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bitte um Verständnis für diese Maßnahme.

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