Blick auf das Rathausgebäude

Neue Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung ab 01.01.2024


In seiner Sitzung am 26.09.2023 hat der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau (ATKW) die Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung zum 01.01.2024 geändert.

Zuwendungsempfänger können nun alle eingetragenen Vereine mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer sein, die Projekte einreichen, die den Förderrichtlinien entsprechen.

Ort der Projektrealisierung: Verbandsgemeinde Ruwer

Förderrichtlinien:

Förderfähig sind:

  • Schaffung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Entwicklung von IT- und Softwarelösungen, die der kommunalen Tourismusförderung dienlich sind
  • Aufwendungen für Beratungsleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung oben genannter Maßnahmen stehen
  • Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Investitionsvorhaben stehen
  • Maßnahmen zur Inwertsetzung touristischer Infrastrukturen wie Wanderwege, Radstrecken, thematische Spazierwege, Informationsbeschilderung
  • Veranstaltungen, die überörtliche und touristische Relevanz haben

Nicht förderfähig sind:

  • Laufender Betrieb oder die Unterhaltung von vereinseigenen Einrichtungen
  • Ersatzinvestitionen und Reparaturmaßnahmen
  • Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
  • Erwerb unbebauter Grundstücke
  • Energiegewinnungsanlagen sowie die damit zusammenhängende technische Einrichtung, die nach EEG und KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen
  • Festivitäten, wenn Sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfest, Vereinsfest). 

Ablauf:

  1. Zuschussanträge von Vereinen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer müssen spätestens am 30.09. eines jeweiligen Jahres bei der Tourist-Information Ruwer, Bahnhofstraße 37a, 54317 Kasel schriftlich eingegangen sein (postalisch oder per Mail an touristinfo@ruwer.de).

 2. Die Anträge werden hinsichtlich der Förderrichtlinien, Einhaltung Fristen geprüft und nach Abgabefrist dem Ausschuss für         Tourismus, Kultur und Weinbau der Verbandsgemeinde Ruwer vorgestellt und nach Vorgabe dieser Richtlinie beraten.

 3. Gefördert werden 50% (Förderquote) des tatsächlichen Brutto-Anschaffungswertes/ Rechnungswertes, aufgerundet auf           den nächst höheren 10€-Betrag, höchstens jedoch 500 € pro Verein pro Jahr.

4. Liegen nach dem 30.09 mehr Anträge vor als Fördermittel (Haushaltsmittel) zur Verfügung stehen, so werden die Fördermit       tel unter den Antragstellern im Verhältnis (reduzierte Förderquote bezogen auf den tatsächlichen Brutto-Anschaffungs-             wert/ Rechnungswert) verteilt. 

 

 


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern