Blick auf das Rathausgebäude

Schulentwicklungsplan bestätigt erfolgreichen Fortschritt im Bereich der Schulsanierung


In der jüngsten Sitzung hat der Verbandsgemeinderat den aktuellen Schulentwicklungsplan für Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer beschlossen. Nach dem Schulgesetz ist die Verbandsgemeinde verpflichtet, regelmäßig Schulentwicklungspläne zu erstellen, die Voraussetzung für die Förderung von investiven Maßnahmen durch das Land und den Landkreis sind.

In Anbetracht der Umsetzung des beschlossenen Schulsanierungs- und Neubaukonzeptes wird dieser Plan aktuell jährlich fortgeschrieben.

Neben der Entwicklung von Schülerzahlen und Klassenzahlen der einzelnen Grundschulen bietet der Plan einen Überblick über das Betreuungsangebot sowie die anstehenden Investitionen. Auf Grund der Geburtenzahlen sind Prognosen bis zum Schuljahr 2030/2031 möglich.

Nach den aktuellen Daten werden die Schülerzahlen in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem Schuljahr 2027/2028 sinken. Wenngleich die Entwicklung an den einzelnen Standorten unterschiedlich ist. Die daraus resultierenden Klassenzahlen bleiben relativ konstant. Das bedeutet, dass zukünftig in der Regel weniger Kinder in einer Klasse sein werden.






Ergänzend zu der Ganztagsschule hat die Verbandsgemeinde Ruwer ein freiwilliges, bedarfsgerechtes und flexibles Betreuungsangebot für die Schulkinder aufgebaut, das ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessiv den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter deckt.

Aktuell nutzen 356 Kinder das Betreuungsangebot in Form der Ganztagsschule oder der freiwilligen Betreuung. Dies entspricht einem Anteil von 61 v.H. Für die Betreuung und Essensausgabe sind 34 Teilzeitkräfte bei der Verbandsgemeinde beschäftigt. Neben den Elternbeiträgen und Zuweisungen des Landes finanziert die Verbandsgemeinde Ruwer das Betreuungsangebot durch Eigenmittel.

Die zukünftigen Anforderungen an Bildung und Betreuung erfordert auch eine Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Räumlichkeiten in den Schulen. Anders als bei der Vorbereitung der Planung des Schulneubaus in Osburg hat das Land mittlerweile die Schulbaurichtlinie und die Förderung angepasst. Voraussetzung für eine Förderung von Baumaßnahmen durch das Land sind Wirtschaftlichkeitsanalysen, die Sanierung- und Neubauvarianten über einen Zyklus von 50 Jahren betrachten. Das Land fördert nur die in diesen Analysen festgestellten wirtschaftlichsten Baumaßnahmen.

Auf Grund einer von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geforderten erneuten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Grundschule Schöndorf, hat der Verbandsgemeinderat den Neubau anstelle der Sanierung und Erweiterung beschlossen, da dieser bezogen auf 50 Jahre 2,7 Mio. € günstiger ist als die Sanierung und Erweiterung.

Die Arbeitsziele 2024 aus dem vorherigen Plan wurden alle erreicht. Die Planung für den Neubau der Grundschule wurde abgeschlossen und der Bau- und Förderantrag gestellt. Für die Schule Schöndorf wurde ein pädagogisches Konzept erstellt und die Verhandlungen zur Förderfähigkeit einer Sanierung mit Erweiterung abgeschlossen. Für den Neubau der Grundschule Mertesdorf/Kasel wurde mit den Ortsgemeinden ein neuer Schulstandort in unmittelbarer Nähe der Ruwertalhalle in Mertesdorf gefunden und ein pädagogisches Konzept erstellt. Die Planungen für die Neugestaltung des Schulhofes an der Grundschule Gusterath wurde abgeschlossen sowie die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen an allen Grundschulen durchgeführt. Außerdem wurde mit dem Landkreis die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde am Schulneubau in Waldrach abschließend verhandelt.

Nach dem aktuellen Plan stehen für das Jahr 2025 folgende Ziele an: Neben den allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen an allen Grundschulen soll derer Neubau der Grundschule Osburg bis zum Schuljahr 2026/27 fertiggestellt werden. Für den Standort Schöndorf soll der Flächenbedarf mit dem Land festgelegt und das pädagogische Konzept zur Vorbereitung des Architektenwettbewerbs angepasst werden. Zur Realisierung des Neubaus der Grundschule in Mertesdorf ist neben der Abstimmung und Anpassung des pädagogischen Konzeptes die Festlegung des Flächenbedarfs durch die ADD sowie die erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das Jahresziel 2025. Außerdem soll die Neugestaltung des Grundschulhofes in Gusterath nach Bewilligung der Fördermittel im Rahmen des Zukunftsprogramms zügig umgesetzt werden.

Nach den erforderlichen grundlegenden Abstimmungen mit den Landesbehörden und der Neuregelung der Förderung durch das Land, können wir nun zielorientiert die anstehenden Baumaßnahmen in einem Zeitfenster von 8 Jahren umsetzen. Nur so können wir den Kindern eine angemessene Lern- und Aufenthaltsatmosphäre bereitstellen.


Herzliche Grüße

Stephanie Nickels

Ihre Bürgermeisterin


Hier geht´s zum kompletten Schulentwicklungsplan 2024/2025.