Blick auf das Rathausgebäude

Finanzielle Unterstützung nach Unwetter um Pfingsten für Privathaushalte


Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt bzw. unbrauchbar wurden und deren Schaden nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen eine Schadenshöhe von 5.000 € übersteigt. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro für den Haushaltvorstand sowie für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 € erhalten. Der Höchstbetrag pro Haushalt beträgt 3.000 €. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit kann die Soforthilfe bereits ab einer Schadenssumme von 3.000 € gewährt werden. Die Hilfe braucht grundsätzlich nicht zurückgezahlt zu werden.

Die Unterstützung kann bis zum 04. Juli 2024 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit dem entsprechenden Formular beantragt werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://add.rlp.de/ bzw. unter

https://add.rlp.de/service/presse/detail/finanzielle-unterstuetzung-nach-unwetter-rund-um-pfingsten zu finden.

Diese Informationen findet man auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter https://trier-saarburg.de/2024/06/06/soforthilfe-hochwasser-pfingsten-2024/, dort kann auch das Antragsformular runtergeladen werden.

Die Antragsformulare liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Papierform aus. Sofern Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung besteht, helfen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Bürgerdienste gerne weiter. 

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