Blick auf das Rathausgebäude

Hinweis zum Abstellen von Fahrzeugen bei winterlichen Verhältnissen


Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst gewährleisten zu können, ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,85 m erforderlich.

Andernfalls ist eine Durchfahrt für die Räumfahrzeuge nicht möglich. Wir bitten Sie dies beim Abstellen / Parken Ihrer Fahrzeuge zu beachten!

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