Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Der orangene Parkausweis ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerBei dem orangen Parkausweis reicht eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises.
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Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerBlauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.Rechtsgrundlage