Standesamt der Verbandsgemeinde Ruwer
Kirchenaustritt:
Der Kirchenantritt muss persönlich vor der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erklärt werden. Zur Erklärung des Kirchenaustritts benötigen Sie bei uns keinen Termin. Sie können uns während der Öffnungszeiten dazu aufsuchen. Sie benötigen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass und sollten wissen, wo und bei welchem Pfarramt Sie getauft wurden (Angabe ist freiwillig). Die Erklärung zum Kirchenaustritt ist mit 30,-- EUR gebührenpflichtig. Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Eheanmeldung:
Um telefonische Voranmeldung unter 06500 918-006 oder -026 wird gebeten.
Eheschließung:
Informationen zu Trauungsterminen:
Das Standesamt Ruwer bietet zusätzlich zu den allgemeinen Werktagen (montags bis freitags während der Öffnungszeiten der Verwaltung) noch Trauungstermine an folgenden Samstagen an:
Wichtiger Hinweis:
Wegen der bevorstehenden Kommunalwahl am 09.06.2024 sind in der Zeit vom 06.05.2024 bis 26.06.2024 keine Eheschließungen im großen Trausaal möglich. Die Personenzahl im kleinen Trauzimmer ist auf 25 Personen begrenzt! Wir bitten um Beachtung !
Im Jahr 2024
06.04.2024
04.05.2024
22.06.2024 (ausgebucht)
13.07.2024
24.08.2024
21.09.2024
Die Trauungen finden samstags zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass andere Terminwünsche bezüglich Samstagstrauungen keine Berücksichtigung finden.
Trausäle:
Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeinde Ruwer:

Großer Trausaal in Rathaus der Verbandsgemeinde Ruwer:


Trausaal im Schloß Grünhaus:

