Umzäuntes Gebäude

Bauwasseranschluss

Bauwasseranschluss

Das Wasserwerk Ruwer stellt auf Antrag eine Bezugsmöglichkeit für das während einer Bauphase benötigte Wasser in Form eines provisorischen Bauwasseranschlusses zur Verfügung. Voraussetzung hierzu ist eine auf dem Baugrundstück vorhandene Trinkwasseranschlussleitung.

Vorgehensweise:

  • Ein Antrag für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses muss mit den erforderlichen Angaben mindestens eine Woche vor dem gewünschten Ausführungstermin beim Wasserwerk Ruwer vorliegen.
  • Die Herstellung des Bauwasseranschlusses erfolgt nach Terminvereinbarung.
  • Während der Bauzeit hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Bauwasseranschluss nicht beschädigt wird und die Funktion, insbesondere des installierten Rückflussverhinderers, gewährleistet ist. Bei Frostgefahr ist der Bauwasseranschluss ausreichend zu schützen. Die Kosten für Beschädigungen sind vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn zu tragen.
  • Sobald die Möglichkeit besteht, die Wasserzählerarmaturen im dafür vorgesehenen Raum zu installieren, ist das Wasserwerk Ruwer zu verständigen. Zur Installation des Wasserzählers wird dann ein gesonderter Termin vereinbart.


Für die Herstellung des provisorischen Bauwasseranschlusses sowie für die benötigte Wassermenge wird insgesamt eine pauschale Gebühr in Höhe von 300 € netto erhoben. Am Bauwasseranschluss wird kein Wasserzähler installiert, sodass eine detaillierte Wasserverbrauchsabrechnung entfällt.

Der provisorische Bauwasseranschluss wird entfernt, sobald im neuen Gebäude der Wasserzähler montiert und endgültig an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen werden kann.

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