Europa- und Kommunalwahlen 2024
Europawahl 2024
Am 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Grundlegende Informationen, Publikationen, Fristen und Termine finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:
Kommunalwahlen 2024
Am 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger wählen hier die Ortsgemeinderäte und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie den Verbandsgemeinderat und den Kreistag. Eventuelle Stichwahlen (betr. Direktwahlen) finden am 23. Juni 2024 statt.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen, Vordrucke, Leitfäden sowie weiterführende Links finden Sie unter https://www.kommunalwahl-rlp.de/
Fristen & Termine
Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Termine und Fristen. Eine ausführliche Version mit allen Terminen finden Sie hier: https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/terminkalender
Zeitpunkt Sachverhalt Rechtsgrundlage vor der Wahl
18 Jahre
09.06.2006Letzter Geburtstermin als Voraussetzung der Wählbarkeit zum Bürgermeister / Landrat
Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit in die Vertretungskörperschaft§ 53 Abs. 3 Satz 1 GemO, § 46 Abs. 3 Satz 1 LKO
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 KWG3 Monate
09.03.2024Letzter Tag des Zuzugs in das Wahlgebiet (Ortsbezirk, Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis, Bezirksverband Pfalz) als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG 48. Tag
22.04.202418 Uhr: Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge und Ablauf der Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel §§ 16 Abs. 1 Satz 5, 62 Abs. 1 KWG
§ 23 Abs. 2 Satz 1 KWG42. Tag
28.04.2024Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis § 11 Abs. 1 Nr. 1 KWO
§ 3 Abs. 2 LVO41. Tag
29.04.2024Letzter Tag für die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge § 23 Abs. 3 Satz 1 KWG 20. Tag
20.05.2024Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse § 12 Satz 1 KWG 16. Tag
24.05.2024Letzter Tag der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse
Letzter Tag für Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis§ 12 Satz 1 KWG
§ 13 Abs. 1 KWG12. Tag
28.05.2024Letzter Tag für die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge oder Bekanntmachung der Mehrheitswahl
Wenn für die Direktwahl kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist:
Letzter Tag für die Bekanntmachung, dass die Wahl nicht stattfindet§ 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO
§ 25 KWG, § 30 Abs. 5 KWO
§ 62 Abs. 6 KWG, § 53 Abs. 2 Satz 1 GemO2. Tag
07.06.2024bis 18 Uhr: Abschluss des Wählerverzeichnisses
18 Uhr: Ablauf der Frist für Wahlscheinanträge§ 16 Abs. 1 KWO
§ 18 Abs. 3 Satz 1 KWOWahltag
09.06.2024nach der Wahl
2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter:
Ablauf der Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl§ 48 KWG, § 67 KWO 23.06.2024
Stichwahl ehrenamtliche Bürgermeister / Ortsvorsteher § 60 Abs. 3 KWG Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder sowie notwendige Unterstützungsunterschriften
Ortsgemeinde Einwohner Anzahl Ratsmitglieder Unterstützungsunterschriften Bonerath 243 6 0 Farschweiler 848 12 25 Gusterath 2.035 16 30 Gutweiler 786 12 25 Herl 260 6 0 Hinzenburg 131 6 0 Holzerath 476 8 0 Kasel 1.345 16 30 Korlingen 817 12 25 Lorscheid 553 12 25 Mertesdorf 1.755 16 30 Morscheid 920 12 25 Ollmuth 167 6 0 Osburg 2.373 16 30 Pluwig 1.720 16 30 Riveris 422 8 0 Schöndorf 803 12 25 Sommerau 80 6 0 Thomm 1.085 16 30 Waldrach 2.139 16 30 VG 18.958 32 100 Rechtsgrundlage § 130 Abs. 1 GemO § 29 Abs. 2 GemO § 16 Abs. 2 KWG (Ausnahmen beachten!) Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz (KWG)
§ 16 Einreichung von WahlvorschlägenAbsatz 3
Für die Einreichung eines Wahlvorschlages bedarf es keiner Unterschriften
1. bei Parteien, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags
a) im Landtag oder
b) im Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz oder
c) im Kreistag oder
d) im Verbandsgemeinderat oder
e) im Gemeinderat
seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, in den Fällen der Buchstaben b, c und d gilt dies nur, wenn die Gemeinde im Gebiet der genannten Gebietskörperschaft liegt,
2. bei Wählergruppen, die dem Gemeinderat auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen angehören,
3. bei mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen, die dem Kreistag oder dem Verbandsgemeinderat auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen angehören, sofern die Gemeinde im Gebiet der genannten Körperschaft liegt.
Begriffserläuterungen
Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Sie dürfen an den Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen und den Direktwahlen durch Stimmabgabe direkt mitwirken, wenn Sie
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde der zu wählenden Vertretungskörperschaft Ihre Hauptwohnung haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Bewerber (passives Wahlrecht)
Als Bewerber kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) erfüllt und in einem Wahlvorschlag einer Partei oder einer (mitgliedschaftlich oder nicht mitgliedschaftlich organisierten) Wählergruppe geführt wird.
Bei Direktwahlen können auch Einzelbewerber kandidieren.
(personalisierte) Verhältniswahl
Dieses Wahlsystem findet Anwendung, wenn mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden. Verhältniswahl bedeutet dabei, dass die Sitze für die jeweiligen kommunalen Vertretungsorgane im Verhältnis zu den erzielten Stimmen der jeweiligen Wahlvorschlagsträger vergeben werden. Personalisiert bedeutet, dass das Sitzverhältnis durch Wahl der jeweiligen Personen auf den Wahlvorschlägen erfolgt. Bei diesem Wahlsystem ist Kumulieren und Panaschieren möglich.
Kumulieren
Bei personalisierten Verhältniswahlen zum Gemeinderat können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen kumulieren. Das bedeutet, dass bis zu drei Stimmen für einen Bewerber vergeben werden können.
Panaschieren
(Nur bei personalisierter Verhältniswahl)
Hierbei kann der Wähler seine Stimmen auf Bewerber verschiedener Listen (Wahlvorschlägen) verteilen.Listenstimme / -kreuz
(Nur bei personalisierten Verhältniswahlen)
Hierunter versteht man das Setzen eines einzigen Kreuzes neben der Bezeichnung des Wahlvorschlags. Dies hat zur Folge, dass der Wahlvorschlag unverändert angenommen wird und jeder darin aufgeführte Bewerber entsprechend der Reihung durch den Wahlvorschlagsträger eine Stimme bzw. im Fall einer Mehrfachbenennung die der mehrfachen Auflistung entsprechende Stimmenzahl erhält.Mehrheitswahl
Wird nur ein Wahlvorschlag zugelassen oder liegt kein Wahlvorschlag vor, können die Wähler frei entscheiden, welcher wählbaren Person aus dem jeweiligen Wahlgebiet sie ihre Stimme geben möchten. Die Wähler dürfen dabei so viele Namen auf den Stimmzettel schreiben wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Sie sind ebenso berechtigt, die auf dem Stimmzettel aufgeführten Personen eines eingereichten Wahlvorschlags zu wählen, Kandidaten zu streichen und weitere Personen auf dem Stimmzettel zu vermerken. Die Ratssitze werden von den Personen besetzt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Kumulieren ist nicht möglich.
Unterstützungsunterschriften
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber (nur bei Direktwahlen) benötigen in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern grundsätzlich eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von Wahlberechtigten. Dies soll das Wahlverfahren von aussichtslosen Wahlvorschlägen, die keinen Mindestrückhalt haben, entlasten. § 16 Abs. 3 KWG regelt Ausnahmen zu dieser Regelung (s.o. „Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder sowie notwendige Unterstützungsvorschriften“).
Informationen für Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger)
Wahlvorschlagsportal
Über das Wahlvorschlagsportal können Parteien und Wählergruppen ihre Listen und Wahlbewerber erfassen und auch die notwendigen Formulare befüllen und ausdrucken. Die Daten der Bewerber können dabei automatisch in die Wahlabwicklungssoftware (WAS) übertragen werden.
Jede interessierte Partei / Wählergruppe erhält einen eigenen Zugang mit einem speziell angelegten Login. Dieser Zugang kann beim Wahlamt der VG Ruwer unter Angabe des Namens der Partei / Wählergruppe und der Ansprechperson per E-Mail bei wahlen@ruwer.de angefordert werden.
ANLEITUNG - ARBEITEN MIT DEM WAHLVORSCHLAGSPORTAL