Umgang mit Waffen

Beschreibung

Wenn eine Waffe an einen Berechtigten überlassen wird, hat fristgerecht eine Überlassungsanzeige unter Vorlage der Waffenbesitzkarte zu erfolgen. Wenn eine Waffe übernommen wurde, ist diese ebenfalls fristgerecht bei der zuständigen Behörde anzumelden. Sind Waffen oder Munition abhandengekommen, ist der Verlust unverzüglich der Waffenbehörde zu melden.