Mängel melden

Beschreibung

Öffentliche Einrichtungen werden turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass sie mutwillig zerstört, sowie durch einen technischen Defekt oder Abnutzung beschädigt werden. Bürger können derartige Mängel melden. Dies umfasst unter anderem die Meldung und Schadenbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen, die Beseitigung von Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen, die Behebung von Störungen der Straßenbeleuchtung, von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, von öffentlichen Uhren und die Entfernung von Graffiti. Die Mängelmeldung kann sich ebenfalls auf die Beseitigung von Straßenschäden aller Art außerorts und innerorts beziehen, aber auch Aspekte wie die „wilde“ Ablagerung von Müll oder Stromausfälle umfassen.


Zuständige Mitarbeitende

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