Blick auf das Rathausgebäude

Ab 13.12.2021 gilt 3 G auch für den Besuch im Rathaus


Seit 29. November ist das Rathaus der VG Ruwer nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung besuchbar.

In der seit dem 4. Dezember 2021 gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist geregelt, dass Verwaltungsbesuche nur noch nach 3 G-Regeln, also nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist.

Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Verwaltung unaufgefordert entweder das digitale Impfzertifikat, den Nachweis der Genesung oder (für Ungeimpfte) einen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle in Verbindung mit dem Personalausweis vorzuweisen. Selbsttests können nicht akzeptiert werden.

Wir bitten um Verständnis. Die Maßnahme dient dem Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

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