Schwimmbad

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Städte und Gemeinden bieten ihren Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen und örtlichen Möglichkeiten Freizeitflächen Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Das Freibad Ruwertal in Mertesdorf bietet Ihnen das Besondere:            

    • 50 m Schwimmerbecken mit 6 Bahnen und Startblöcken                 
    • Sprungturm: 3 m, 1 m und 1 m Sprungbrett (kein separates Springerbecken)                 
    • Nichtschwimmerbecken mit einer 25 m Wasserrutsche und einem Wasserfall zur Entspannung
    •                
    • Beachvolleyballfeld
    •                
    • separates Planschbecken mit attraktiven Spielgeräten für die Kleinen
    •                
    • Schwimmbadkiosk mit Sonnenterasse
    •                
    • Über 250 Parkplätze
    •                
    • Wassergymnastik
    •                
    • Wassertemperatur 24 °C
    •                
    • Im wunderschönen, grünen Ruwertal gelegen
    •             
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Ruwer

    Erwachsene:
    Einzelkarte: 3,50 €
    Zehnerkarte: 30,00 €
    Saisonkarte: 100,00 €

    Jugendliche (unter 17 Jahre):
    Einzelkarte: 2,00 €
    Zehnerkarte: 15,00 €
    Saisonkarte: 50,00 €

    Die Saisonkarten Erwachsene und Jugendliche sind gültig in den Freibädern Ruwertal, Trier-Süd, Trier-Nord, Schweich, Leiwen, und Kordel.             

    Abendtarif:
    Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr: 2,50 € (nicht an Feiertagen gültig)

    Familientarif:
    Erwachsene: 2,50 € / Jugendliche (unter 17 Jahre): 1,50 €
    Gebühr für Ausstellung Familienpass: pro Person 2,50 €

    Der Familientarif kann nur von Familien mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren in Anspruch genommen werden. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Familientarifs wird durch Ausstellung eines Familienpasses erworben und nachgewiesen. Der Familienpass wird für jedes Familienmitglied einzeln ausgestellt und mit einem Lichtbild versehen. Der Nachweis der Familienzugehörigkeit kann beispielsweise durch das Familienstammbuch erbracht werden.


Zuständige Abteilungen

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