Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten


An wen muss ich mich wenden?

Bei allen Themen rund um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.

Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).

Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie über die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge herausfinden.

Zudem bietet Rheinland-Pfalz eine kostenlose und mehrsprachige Informationshotline für alle Geflüchteten und Helferinnen und Helfer an. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr unter der 0800-9900 660. Sie können die Hotline auch schriftlich über ein Kontaktformular erreichen.

Zuständige Abteilungen

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