Tierseuchenschutzmeldung

Beschreibung

Eine Meldung von bestimmten Nutztieren beim Veterinäramt ist erforderlich, damit die zuständige Stadt oder Gemeinde im Seuchen- und Katastrophenfall schnell und effektiv die erforderlichen Gegenmaßnahmen einleiten und überwachen kann. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, muss dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.