Ein großes Gebäude mit vielen Fenstern

Fundbüro

Fundbüro

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

Das Fundbüro nimmt die gefundenen Gegenstände entgegen und verwahrt diese für eine Dauer von 6 Monaten. Sofern möglich, werden die Fundsachen an die berechtigten Eigentümer vermittelt. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht und ist er auch vom Fundamt nicht ausfindig zu machen, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

Fundsachen können auch beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde, in dem die Fundsache aufgefunden wurde, abgegeben werden.

Die rechtmäßigen Verlierer möchten sich bitte zeitnah beim Fundbüro melden.

Fund-Nr.
Datum
Gegenstand         
Fundort   
2024/3112.12.2024Werkzeugtasche und WerkzeugkofferGutweiler
2025/02
28.08.2024
Kleinkraftrad (Roller SM Rex 50) mit Helm
Korlingen, Feld-/Wirtschaftsweg
2025/0322.01.2025Türöffner mit KarabinerhakenRiveris
2025/0417.02.2025 Wer vermisst diesen netten Kater oder kann Hinweise auf sein Frauchen oder Herrchen geben (siehe Bild unten) 
Gutweiler zugelaufen
2025/0729.04.2025einzelner Schlüssel
Waldrach, Hermeskeiler Str.


2025/0620.03.2025DrohneWirtschaftsweg parallel zur L151, Mertesdorf


2025/0729.04.2025ein einzelner Schlüssel  Waldrach, Hermeskeiler Straße  

Aktuell vorliegende Fundsachen können auch gerne per Mail an fundamt@ruwer.de oder Telefonisch unter der 06500 918026 oder 06500 918006 erfragt werden.


Ansprechpersonen:

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