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Elektronische Rechnungen

E-Rechnung

Seit dem 11.01.2024 gilt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP). Gemäß §3 ERechVORP werden Rechnungssteller ab dem 1. April 2025 verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen.

Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeinde Ruwer und ihren Ortsgemeinden, sowie den Zweckverband Wasserwerk Ruwer sind über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Nähere Informationen zum ZRE für Rechnungssteller finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller

Wie werden Elektronische Rechnungen beim ZRE eingereicht?

E-Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer werden ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht:

Voraussetzung für die Einreichung ist die vorherige Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP. 

Die Neuregistrierung am ZRE mithilfe des Nutzerkonto RLP ist nicht mehr möglich. Bestehende Accounts, die über das Nutzerkonto RLP registriert wurden, können sich bis zum 30.06.2025 wie gehabt einloggen und Rechnungen einreichen – auch per Mail. Da dies ab dem 01.07.2025 nicht mehr möglich sein wird, wird eine vorzeitige Neuregistrierung am ZRE mithilfe des MUK empfohlen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links: 

Leitweg-ID und Peppol-ID

Für die Verbandsgemeinde Ruwer und ihre Ortsgemeinden

  • Leitweg-ID: 072355004000-001-97
  • Peppol-ID: 0204:072355004000-001-97

Für den Zweckverband Wasserwerk Ruwer und die Werke VG Ruwer

  • Leitweg-ID: 072355004000-002-94
  • Peppol-ID: 0204:072355004000-002-94

Welche Formate werden akzeptiert?

Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.

ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.

Alternativ: PDF-Rechnungen

Sofern Sie derzeit noch keine XRechnungen erstellen können, haben Sie die Möglichkeit uns Rechnungen als PDF-Datei an rechnung(at)ruwer.de zukommen zu lassen.


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