Blick auf das Rathausgebäude

Erneut Maskenpflicht im Rathaus


Die Behördenleitung hat aufgrund der dramatisch angestiegenen Corona-Fallzahlen erneut von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Maskenpflicht im Rathaus bis auf Weiteres wieder eingeführt. Nach einem möglich Absinken der Fallzahlen wird die Lage nochmals betrachtet und entschieden, wie weiter verfahren werden soll. Die Maskenpflicht gilt natürlich nicht nur für Besucherinnen und Besucher des Rathauses. Diese gilt wie bereits früher für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sobald sie ihren Arbeitsplatz verlassen. Am Arbeitsplatz selber kann die Maske abgelegt werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme.