Blick auf das Rathausgebäude

Mitteilung der Verbandsgemeindekasse und des ZV Wasserwerk Ruwer


Wir möchten alle Kunden mit einer erteilten Abbuchungsermächtigung bitten, die fälligen Beträge nicht an uns zum 01.03.2023 zu überweisen, da kurzfristig eine Verbuchung der Zahlungseingänge nicht gewährleistet werden kann.

Dadurch soll vermieden werden, dass doppelte Zahlungen auf den Kundenkonten auflaufen.