Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. sucht ehrenamtliche Schöffen.
An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:
Soziale Kompetenz
Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
Logisches Denkvermögen und Intuition
Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
Kommunikations- und Dialogfähigkeit
Wichtig: Kommunikation ist alles -auch im Gerichtssaal. Wenden Sie sich bei Unklarheiten immer an Ihren Vorsitzenden Richter/in. Und auch hierfür gilt: Der Ton macht die Musik.
Auf der Landingpage www.schoeffenwahl2023.de, die der DVS-Bundesverband erstellt hat und die vom BMJ gefördert wird, sind alle relevanten Fragen und Hinweise zur Schöffenwahl enthalten.