Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie ganz persönlich einladen, am diesjährigen Fotowettbewerb der Verbandsgemeinde Ruwer teilzunehmen. Vielleicht haben Sie beim Spazierengehen, auf dem Weg zur Arbeit oder bei einem besonderen Moment schon einmal gedacht: „Das ist ein Bild wert!“ – genau diese Augenblicke interessieren uns. Zeigen Sie uns Ihre ganz eigenen Perspektiven, Ihre Lieblingsorte und die kleinen wie großen Besonderheiten unserer Ortsgemeinden. Es sind oft die persönlichen Blickwinkel, die unsere ganze Verbandsgemeinde so lebendig und vielfältig machen.
Der Wettbewerb beginnt am 8. Mai. Ihre Fotos können Sie bis zum 9. August 2026 unkompliziert in digitaler Form bei der Verbandsgemeinde Ruwer einreichen. Die ausgewählten Bilder werden im Laufe des Jahres auf der Titelseite unseres Amtsblattes veröffentlicht und darüber hinaus für die Öffentlichkeitsarbeit sowie Marketingmaßnahmen der Tourist-Information genutzt. Damit tragen Sie ganz unmittelbar dazu bei, das Gesicht unserer Verbandsgemeinde nach außen mitzugestalten.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen weiter unten.
Ich freue mich – auch im Namen der Jury – sehr auf Ihre Einsendungen und darauf, unsere Heimat durch Ihre Augen neu zu entdecken. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mitzumachen und unser Amtsblatt mit Leben zu füllen.
Mit herzlichen Grüßen
Thomas Hoffmann, Ihr Bürgermeister
Teilnahmebedingungen für den 5. Fotowettbewerb der Verbandsgemeinde Ruwer vom 08.05.2026 bis 09.08.2026
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen können Sie jederzeit unter www.ruwer.de/fotowettbewerb abrufen und mit Hilfe Ihres Browsers ausdrucken oder auf Ihrem Endgerät speichern. Mit Ihrer Teilnahme am Fotowettbewerb erklären Sie sich zugleich mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
1. Wer richtet den Fotowettbewerb aus?
Verbandsgemeinde Ruwer
Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach
Tel.: 06500-918-0, Fax 06500-918-100
Bürgermeister: Thomas Hoffmann
2. Welche Bildmotive können für den Wettbewerb eingereicht werden?
Die Fotomotive müssen aus der Verbandsgemeinde Ruwer stammen und Themen wie Landschaften, Sehenswürdigkeiten, Natur und Tiere, Ausblicke und markante Punkte zum Ausdruck bringen.
3. Wer kann am Fotowettbewerb teilnehmen?
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und junge Menschen mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
4. Teilnahmezeitraum
Der Fotowettbewerb findet vom 08.05.2026 bis zum 09.08.2026 statt. Die Bilder sind bis spätestens 09.08.2026 digital einzureichen über fotowettbewerb@ruwer.de.
5. Welche Anforderungen müssen eingesandte Fotos erfüllen?
Für den Wettbewerb können jeweils maximal 5 Fotos eingereicht werden. Die Einsender müssen zugleich Urheber aller eingereichten Fotos sein. Die Fotos selbst müssen formal folgende Bedingungen erfüllen:
- Dateiformat: JPEG in einer Auflösung von mindestens 300 dpi
- Größe des Bildes von mindestens 1920 x 1080 Pixel
- Dateigröße von max. 20 MB
Bitte senden Sie uns Ihr Foto mit einer kurzen Beschreibung (inklusive Bildtitel) sowie Ihren Kontaktdaten per E-Mail an fotowettbewerb@ruwer.de. Der Dateiname der Fotos sollte wie folgt zusammengesetzt sein: „Vorname_Nachname_Wohnort_Motivname“.
6. Wer entscheidet über die eingereichten Wettbewerbsbeiträge und welche Preise können die Teilnehmer gewinnen?
Eine Jury bewertet die Fotos nach professionellen Gesichtspunkten und sucht aus allen Einsendungen die Reihenfolge der zehn besten Fotografien aus. Die Entscheidung der Jury ist verbindlich und unanfechtbar. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Begründung der Jury hinsichtlich ihrer Entscheidung. Die Einsender werden über die Entscheidung der Jury informiert. Die Bekanntgabe der Gewinner sowie die Preisverleihung durch die Jury findet nach Ende des 5. Fotowettbewerbes statt. Folgende Preise werden ausgelobt:
Platz 1: 150,00 €
Platz 2: 100,00 €
Platz 3: 50,00 €
Platz 4-10: Sachpreise
Juniorpreis
7. Welche Nutzungsrechte an den eingereichten Fotos werden durch die Teilnahme eingeräumt?
Die Teilnehmer stellen als Lizenzgeber die Fotos der Tourist-Information und der Verbandsgemeinde Ruwer kostenfrei zur Verfügung und räumen als Rechteinhaber der Tourist-Information und der Verbandsgemeinde das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte nichtexklusive Recht zur unentgeltlichen Nutzung der eingereichten Fotos ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Möglichkeit der crossmedialen Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung in sämtlichen Print- und Onlinemedien (einschließlich sozialer Netzwerke) zu nicht-kommerziellen sowie zu kommerziellen Zwecken. Ein Recht der Teilnehmer auf Veröffentlichung der eingereichten Fotos besteht nicht. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Einsender stellen die Tourist-Information und die Verbandsgemeinde Ruwer gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
8. Welche Nachweispflichten haben die Teilnehmer?
Auf Verlangen der Tourist-Information und der Verbandsgemeinde Ruwer muss der Nachweis der Urheberschaft an den Fotos erbracht werden und die eingereichten Fotos müssen frei von Rechten Dritter sein. Des Weiteren müssen sämtliche erkennbare abgebildete Personen mit den unter Punkt 6. genannten Nutzungen einverstanden sein und Persönlichkeitsrechte und andere Schutzrechte Dritter dürfen durch diese Nutzungen nicht verletzt werden.
9. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen und Begründungen der Jury und ihrer Mitglieder sowie gegen die Tourist-Information und die Verbandsgemeinde Ruwer ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt – soweit gesetzlich zulässig – deutsches Recht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.
