Neue PIN für Online-Ausweisfunktionen erhalten
Leistungsbeschreibung
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Sie erhalten mit Ihrem Personalausweis eine Geheimnummer, die sogenannte Einmal-PIN. Damit können Sie eine persönliche, sechsstellige Identifikationsnummer (PIN) setzen. Zusammen mit der Einmal-PIN erhalten Sie Ihre Entsperrnummer (PUK).
Das gilt auch für:
- den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die Unionsbürgerkarte (eID)
Sie benötigen eine neue PIN, wenn:
- Sie die PIN vergessen oder verlegt haben
- die PIN nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt ist und Sie nicht mehr über die PUK verfügen
- die PIN in die Hände anderer Personen gelangt ist
Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde RuwerDer elektronische Identiätsnachweis ist bei jedem Ausweis automatisch eingeschaltet. Bei der Beantragung des Personalausweises bekommen Sie von der Bundesdruckerrei einen Brief zugesandt, in dem sowohl der PIN als auch der Sperrkennwort enthalten sind.
Mit dem entsprechenden PIN ist es möglich die Online-Ausweisfunktion per App über das Smartphone oder mit dem PC zu nutzen.
Änderung der PIN:
Haben Sie den Brief verlegt oder Ihre PIN vergessen?
So können Sie die PIN nachträglich auf der Verbandsgemeinde ändern lassen. Bringen Sie den Personalausweis zur Änderung der PIN mit.Verlust/Diebstahl des Personalausweises
Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises können Sie die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises bei der zuständigen Stelle veranlassen. So können Sie einen Missbrauch Ihres Dokumentes auszuschließen.
Die Sperrung können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder telefonisch über die Sperrhotline erledigen. Diese wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.Deaktivieren
Möchten Sie die entsprechende Funktion nicht nutzen, so können Sie bei Abholung des Personalausweises die eID-Funktion deaktivieren lassen. Eine nachträgliche Aktivierung ist jederzeit möglich.Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine Unionsbürgerkarte (eID).
- Sie sind 16 Jahre oder älter.
- beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT): Ihre Identität ist festgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde RuwerBitte beachten Sie, dass bei einer Online-Terminbuchung pro Vorgang und pro Person jeweils ein separater Termin gebucht werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinUrheber
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