Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerDie Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen- Alter und Nachweis des Merkzeichens „G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens „G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerUm einen vollständigen Antrag zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular Antrag auf Sozialleistungen
- Personalausweiskopie, ggf. Schwerbehindertenausweiskopie
- Mietvertrag / bei Wohneigentum Nachweise über Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten
- Nachweis über Heizkosten
- Einkommensnachweise und Einnahmen (Rentenbescheid, Lohnbescheinigung und ähnliches, Nachweise über Kapitelerträge, Miet- und Pachteinnahmen und ähnliches)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate / Sparbuch
- ggf. Kfz-Brief / Kfz-Schein
- ggf. vom Einkommen absetzbare Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, evtl. Sterbegeldversicherung)Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Geltungsdauer: 12 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RuwerWeitere Informationen erhalten Sie von unseren zuständigen Sachbearbeitern Frau Vierbuchen oder Frau Wahlen.
Anträge / Formulare