Jagd/Fischerei/Forst
Öffentliche Ausbietung der Fischereiteilstrecke Riveris I
Im gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Fischereigenossenschaft Ruwer- und Riverisbach wird folgende Fischereistrecke zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei ab dem 01.04.2023 auf die Dauer von 12 Jahren verpachtet.
Riveris Teilstrecke I – von der Mündung der Riveris in die Ruwer bachaufwärts bis zum eingezäunten Gelände unterhalb des Staudammes der Rivers-Talsperre einschließlich Nebengewässer (Falleter Bach, Bausbach, Roteldbach, Reisbach, Kreuzbach, Ralietbach – hier ruht die Fischerei)
Das Hauptpachtgewässer ist ca. 4.700 m lang, durchschnittlich ca. 2 m breit und etwa 0,94 ha groß.
Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote, mit Beschränkung auf Bieter, die Ihren Hauptwohnsitz bis zu 50 km Entfernung zur Fischereistrecke begründen. Die Gebote müssen spätestens am Montag, den 27.02.2023, um 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach) in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Fischereiverpachtung Riveris I“, vorliegen. Gebote müssen beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein.
Gebotseröffnung ist am Montag, den 27.02.2023 um 10:30 Uhr in der VGV Ruwer, Zimmer 102.
Die Pachtbedingungen liegen während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Zimmer 102, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Außerdem werden diese auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ruwer www.ruwer.de/fischerei veröffentlicht oder können per E-Mail (eva.steffes@ruwer.de) angefordert werden.
Mit der Abgabe eines Gebotes gelten die Pachtbedingungen als verbindlich anerkannt.
54320 Waldrach, 10.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Stephanie Nickels,
Bürgermeisterin