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Steuern

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Grundsteuerreform

Bürgerfragen zu den derzeit von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verschickten Informationsschreiben zur Grundsteuerreform und dem darin enthaltenen Datenstammblatt mit Geobasis- und Liegenschaftswerten (u. a. dem Bodenrichtwert) müssen an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. 


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