Wärmeplanung
Kommunaler Wärmeplan für die Verbandsgemeinde – Grundlage für den Umbau der örtlichen Wärmeversorgung
Die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundenen Auflagen beim Neubau von Heizungsanlagen verunsichern viele Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig steigen die Preise für die fossilen Energieträger Heizöl, Erdgas und Kohle durch die steigende CO2-Bepreisung, die Folgen der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine, Handelskriege, verschobene politische Machtverhältnisse, den Klimawandel und Naturkatastrophen.
Vor diesem Hintergrund ist die Wärmeplanung ein wichtiges Instrument für Kommunen, um die Wärmeversorgung zukunftsorientiert und langfristig zu gestalten. Im Rahmen des Wärmeplanungsverlaufs werden ausgehend von einer flächendeckenden Bestandsanalyse der Gebäudestruktur und des Wärmebedarfs konkrete Energieeinsparpotenziale und verfügbare Wärmequellen vor Ort analysiert. Darauf aufbauend werden Szenarien einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der Versorgungskosten entwickelt und ein Maßnahmenkatalog abgeleitet. Zusätzlich werden für einzelne Gebiete Umsetzungspläne erarbeitet.
Im Monat April fand in Kooperation mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz eine Informationsveranstaltung zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ statt, zu der die Mitglieder des Verbandsgemeinderates und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses, die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie die Mitglieder der Gemeinderäte eingeladen waren.
Es ist wichtig, dass wir als Verbandsgemeinde bereits jetzt in die flächendeckende Wärmeplanung einsteigen. Nur so können wir den komplexen und langwierigen Umbau der Wärmeversorgung in unserer Verbandsgemeinde zielgerichtet und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Ortsgemeinden angehen.
Im Haushaltsplan 2023 der Verbandsgemeinde Ruwer sind Mittel für diesen Planungsprozess berücksichtigt. Die Durchführung eines kommunalen Wärmeplanungsprozesses wird in diesem Jahr noch mit 90% vom Bund gefördert. Die Verbandsgemeinde Ruwer hat einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gestellt. Der Förderantrag befindet sich aktuell noch in der Prüfung.